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Baurecht in der Bundesrepublik Deutschland

Das öffentliche Baurecht der BRD setzt sich aus dem Bauplanungsrecht (Städtebaurecht) und dem bundeszweit geltenden Baugesetzbuch (BauGB) und zum anderen aus dem Bauordnungsrecht (je Bundesland) zusammen.

Das Bauplanungsrecht bestimmt die Art und das Maß der (baulichen) Grundstücksnutzung, es gibt drei grundstätzliche Kategorien:

  • Zulässigkeit von Bau-/Nutzungsvorhaben innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils - Bauen im Innenbereich (vgl. § 34 BauGB)
  • (Nicht-)Zulässigkeit von Nutzungsvorhaben außerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles - Bauen im Außenbereich (vgl. § 35 BauGB)
  • Zulässigkeit von Bau-/Nutzungsvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (vgl. § 30 BauGN