Nachsorge
- Begleitung Vorhabenfläche in der Nachsorge, Monitoring für meistens 5
Jahre zur Prüfung der artenschutzrechtlichen Auflagen durch das Artenschutzbüro
- Überprüfung Umsetzung der Auflagen zu Ausgleichsmaßnahmen wie Ersatzplanzungen
usw.
- Organisation Beräumung Baufeld nach dem Bau des Solarpark
- Für ein Jahr Kontrolle der Abrechnungen der Vergütung, Bezugsstrom und Messstellendienstleister, Wartung und Service der Station und Aufbereitung für den Investor in einem monatlichen Bericht