MerCom - Ihr Partner für eine sichere und saubere Zukunft!

Einspeisevergütung nach § 21 EEG-2021

Der Anspruch auf die Zahlung der Einspeisevergütung nach § 19 Abs.1 Nr. 2 besteht nur für die Kalendermonate, [...], und zwear für
Strom aus Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 100 Kilowatt, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt worden ist ..."
=> gilt nur für Photovoltaikanlagen mit < 100 kWp


Fazit,
ohne Gebotszuschlag und < 750 kWp (siehe nachfolgenden Punkt) ist vereinfacht gesagt § 48 "soalre Strahlungsenergie" EEG-2021 zu beachten.